„Es geht nicht anders, aber so geht es auch nicht!“

Bertold Brecht

Mediation

Konflikte begegnen uns in den unterschiedlichsten Lebenslagen und können eskalieren. Sachliche Diskussionen werden von Emotionen überlagert – es scheint kein Entkommen aus dieser Spirale zu geben.

In derartig eskalierten Situationen fällt es den Beteiligten schwer, sachorientiert miteinander zu kommunizieren. Die Mediation schafft hierfür einen Kommunikationsrahmen, der dies wieder ermöglicht. Die Mediator*innen fördern den konstruktiven Austausch zwischen den Konfliktparteien und ermöglichen den Aufbau von gegenseitigem Verständnis. Sie fungieren als neutrale Vermittler und unterstützen bei der Suche nach Lösungen. Mediation ist daher zukunfts- und lösungsorientiert.

Mediation löst Konflikte!

Geförderte Familien­mediation (FLAG-Mediation)

Im Rahmen von Trennung oder Scheidung kann unter gewissen Voraussetzungen eine vom Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend geförderte Familienmediation (FLAG-Mediation) in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem aktuellen Familieneinkommen und der Anzahl der im gemeinsamen Haushalt lebenden Kinder. Aktuelle Tariftabelle.
(Quelle: www.oebm.at)

Gerichtsnahe Beratung

Elternberatung nach §95 Abs. 1A AußStrG

Eine Elternberatung nach § 95 betrifft Eltern von minderjährigen Kindern, die eine einvernehmliche Scheidung beabsichtigen. Diese Form der Beratung ist seit 1. Februar 2013 per Gesetz vor einer Scheidung in Einvernahme verpflichtend. Die Beratung kann als Einzel- und Paarberatung erfolgen. Es wird eine gemäß §95 anerkannte Teilnahmebestätigung für das Gericht ausgestellt.
Elternberatung

Familien-, Eltern – oder Erziehungsberatung nach § 107 Abs. 3 Z. 1 AußStrG

Eine Familien-, Eltern- oder Erziehungsberatung nach §107 kann vom Gericht angeordnet werden, wenn es den Eltern nicht gelingt, Regelungen zu treffen und einzuhalten, die im besten Interesse des Kindes sind. Sie unterstützt Eltern dabei, den Blick auf die Bedürfnisse und Nöte ihrer Kinder zu richten. Ziel ist die Entlastung und Unterstützung der Kinder und somit die Sicherung des Kinderwohls.
Familien-, Eltern- oder Erziehungsberatung

"Ich bin nämlich eigentlich ganz anders, aber ich komme nur so selten dazu."

Ödön von Horváth

Wirtschafts­mediation

Auch in Betrieben können die Emotionen hoch gehen und eine Lösung scheint in weiter Ferne, dann macht ein strukturiertes Verfahren mit neutralen Vermittlern definitiv Sinn. Auch aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist Handeln notwendig, denn Konflikte kosten Energie, Zeit und Geld.

Lehrlings­mediation

Bei beabsichtigter außerordentlicher Auflösung des Lehrverhältnisses

Sowohl der Lehrberechtigte als auch der Lehrling können das Lehrverhältnis zum Ablauf des letzten Tages des zwölften Monats der Lehrzeit und bei Lehrberufen mit einer festgelegten Dauer der Lehrzeit von drei, dreieinhalb oder vier Jahren überdies zum Ablauf des letzten Tages des 24. Monats der Lehrzeit unter Einhaltung einer Frist von einem Monat einseitig außerordentlich auflösen.
Die außerordentliche Auflösung des Lehrverhältnisses durch die/den Lehrberechtigten ist nur wirksam, wenn die/der Lehrberechtigte die beabsichtigte außerordentliche Auflösung und die geplante Aufnahme eines Mediationsverfahrens spätestens am Ende des neunten bzw. 21. Lehrmonats dem Lehrling, der zuständigen Stelle und gegebenenfalls dem Betriebsrat sowie dem Jugendvertrauensrat mitgeteilt hat und vor der Erklärung der außerordentlichen Auflösung ein Mediationsverfahren durchgeführt wurde und gemäß Abs. 6 beendet ist.

Aus dem Berufsausbildungsgesetz §15a

Im Prozess sind wie beschrieben diverse Fristen einzuhalten und das Ergebnis kann sowohl eine Weiterführung wie auch die Beendigung des Lehrverhältnisses sein.

Weitere Infos:

Rechtsinformation des RIS

WKO – Lehrlingsmediation